Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) Fundstelle

FTFG - Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2023
  3. § 0 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2020
  4. § 0 gültig von 12.07.2000 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2000
  5. § 0 gültig von 04.09.1982 bis 11.07.2000

§

Überschrift

ABSCHNITT I
Allgemeines

1

Zielsetzungen

2

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

2a

Finanzierung

2b

Aufgaben des Wissenschaftsfonds

2c

Auskünfte und Unterstützung

2d

Aufsicht über den Wissenschaftsfonds

3

Strategische Ausrichtung

3a

Berichtswesen

3b

Austausch mit anderen Fördereinrichtungen

3c

Sachverständige

3d

Vertraulichkeit

4

Organe des Wissenschaftsfonds

4a

Vergütung

4b

Sorgfaltspflicht

4c

Nachbesetzung von Organen des Wissenschaftsfonds

5

Aufgaben und Rechte der Delegiertenversammlung

5a

Mitglieder der Delegiertenversammlung

6

Aufgabe des Kuratoriums

6a

Mitglieder des Kuratoriums

7

Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten

8

Aufgaben des Präsidiums

8a

Mitglieder des Präsidiums

8b

Abberufung von Mitgliedern des Präsidiums

8c

Geschäftsstelle

9

Aufgaben des Aufsichtsrates

9a

Sitzungen des Aufsichtsrates

9b

Mitglieder des Aufsichtsrates

9c

Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates

ABSCHNITT II
Förderung von angewandter Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

11

Förderungsprogramme und -vorhaben

12

Abwicklung

12a

Durchführung

13

Förderungsarten

14

Förderungsnehmer

15

Richtlinien

16

Förderungsentscheidung

ABSCHNITT III
Schlussbestimmungen

(Anm.: §§ 17 bis 17h aufgehoben durchAnmerkung, Paragraphen 17 bis 17h aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2023)Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2023,)

26

Abgaben- und Gebührenbefreiung

28

Verweisungen auf andere Bundesgesetze

29

In- und Außerkrafttreten

30

Übergangsbestimmungen für die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015

30a

Übergangsbestimmungen für die Forschungsfinanzierungsnovelle 2020

31

Vollziehung

In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
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