§ 8 FSG-VBV Inkrafttreten

FSG-VBV - Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.

(2) Schulungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. b dürfen ab dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag durchgeführt werden.

(3) § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 496/2002 treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(4) § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1 und, 2, § 5 und § 6 jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 76/2020 treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft. Vorhandene Tafeln gemäß § 6, die bisher zur Kennzeichnung der Fahrzeuge verwendet wurden, dürfen weiterverwendet werden.

In Kraft seit 03.03.2020 bis 31.12.9999
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