Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV) Fundstelle

FSG-VBV - Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV)
StF: BGBl. II Nr. 54/1999

Änderung

BGBl. II Nr. 52/2001

BGBl. II Nr. 496/2002

BGBl. II Nr. 489/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 19 Abs. 10 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, idF BGBl. I Nr. 94/1998 wird verordnet:

In Kraft seit 01.03.1999 bis 31.12.9999
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