§ 11 FamZeitbG Vollzug

FamZeitbG - Familienzeitbonusgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.08.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Familien und Jugend betraut.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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