§ 48 EZG 2011 Berichterstattung an die Europäische Kommission

EZG 2011 - Emissionszertifikategesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat der Europäischen Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/87/EG vorzulegen. In diesem Bericht ist insbesondere auf die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate, das Funktionieren der Register, die Anwendung der Durchführungsbestimmungen für die Überwachung und Berichterstattung sowie die Prüfung und die Akkreditierung und Fragen der Einhaltung der Richtlinie und gegebenenfalls der steuerlichen Behandlung von Emissionszertifikaten einzugehen.

In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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