§ 3 EuroStUV 2001 Deputate in der Land- und Forstwirtschaft

EuroStUV 2001 - Sachbezugswerteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Der Wert der Wohnungen, die Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden, beträgt 190,80 Euro jährlich (15,90 Euro monatlich).
  2. (2)Absatz 2,Für ständig in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angestellte gilt Folgendes:
    1. 1.Ziffer einsDer Wert des Grunddeputats (freie Wohnung, Beheizung und Beleuchtung) beträgt bei

Kategorie nach

Kollektivvertrag

Familienerhalter

monatlich Euro

Alleinstehende

monatlich Euro

Irömisch eins

60,31

30,52

II und IIIrömisch zwei und römisch drei

71,94

38,51

IV und Vrömisch vier und römisch fünf

81,39

42,87

VIrömisch sechs

95,92

50,87

  1. 2.Ziffer 2
In Kraft seit 01.12.2001 bis 31.12.9999
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