Anl. 2 EU-FinStrZG

EU-FinStrZG - Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

In Kraft seit 30.12.2014 bis 31.12.9999
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