§ 504 EO

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024
§ 504.Paragraph 504,

§ 59a und § 389 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2023 treten mit 14. Juli 2023 in Kraft. Paragraph 59 a und Paragraph 389, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2023, treten mit 14. Juli 2023 in Kraft.

In Kraft seit 20.07.2023 bis 31.12.9999
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