§ 496 EO

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 290 Abs. 1 Z 10 und § 290a Abs. 1 Z 6 in der Fassung BGBl. I Nr. 139/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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