§ 489 EO In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

(1) §§ 382g, 390 Abs. 4 und § 393 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 56/2006, treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.

(2) §§ 382g, 390 Abs. 4 und 393 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 56/2006, sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung nach dem 30. Juni 2006 bei Gericht einlangt.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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