§ 58 EheG (weggefallen)

EheG - Ehegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024
§ 58 EheG (weggefallen) seit 01.07.1945 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.1945 bis 31.12.9999
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