Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
(Verfassungsbestimmung)§ 1 und § 71 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Paragraph eins und Paragraph 71, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 12.10.2021 bis 31.12.9999
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