Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Ordnung des Eigentums an den Gegenständen, Stoffen und Vermögenswerten, an denen kein Eigentumsrecht der Gemeinschaft aufgrund dieses Kapitels besteht, richtet sich nach dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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