Jeder Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
Die Bedingungen für die Veranschlagung, Durchführung und Kontrolle dieser Einnahmen und Ausgaben werden unter Berücksichtigung der Satzung der Agentur in einer gemäß Artikel 279 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Haushaltsordnung bestimmt.
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