Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Artikel 161
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. III Nr. 132/2009)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2009,)
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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