Standsicherheitsnachweise sind sowohl betreffend die innere als auch die äußere Standsicherheit zu führen. Diesbezügliche Vorgaben können in Abhängigkeit des Projektes aus den demonstrativen Aufzählungen der Kapitel 1.1. und 1.2. abgeleitet werden.
1.1. Innere StandsicherheitBetreffend die innere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Deponiekörpers selbst, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:
Betreffend die äußere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Systems Deponiekörper und Untergrund, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:
Beim Deponierohplanum, ausgenommen Böschungsneigungen steiler 1:2, sind für nachstehend genannte Böden folgende Werte für den Verdichtungsgrad oder die Verformbarkeit nachzuweisen:
Böden (nach ÖNORM B 4400-1 „Geotechnik, Teil 1: Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Böden“, ausgegeben am 15. März 2010) | Verdichtungsgrad (Proctordichte gemäß ÖNORM B 4418 „Geotechnik – Durchführung von Proctorversuchen im Erdbau“, ausgegeben am 1. Jänner 2007) | Verformbarkeit (Verformungsmodul gemäß Lastplattenversuch nach ÖNORM B 4417 „Erd- und Grundbau; Untersuchung von Böden; Lastplattenversuch“, ausgegeben am 1. Dezember 1979) 1) |
grobkörnige Böden | Dpr ≥100% | Ev1 ≥30 MN/m2 |
gemischtkörnige Böden | Dpr ≥98% | Ev1 ≥15 MN/m2 |
feinkörnige Böden | Dpr ≥95% | Ev1 ≥7,5 MN/m2 |
1) Gleichwertige andere, dem Stand der Technik entsprechende Untersuchungsmethoden sind zulässig (zB dynamische Lastplattenversuche)
2. DEPONIEBASISDICHTUNGSSYSTEM2.1. Mineralische Dichtungsschichten
0 Kommentare zu Anl. 3 DVO 2008