Anl. 3 DVO 2008 Anforderungen an die Standsicherheit, an Dichtungs- und Entwässerungssysteme, an die Qualitätssicherung und an betriebliche Maßnahmen und Kontrollen

Deponieverordnung 2008

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2014 bis 31.12.9999

1. STANDSICHERHEIT

Standsicherheitsnachweise sind sowohl betreffend die innere als auch die äußere Standsicherheit zu führen. Diesbezügliche Vorgaben können in Abhängigkeit des Projektes aus den demonstrativen Aufzählungen der Kapitel 1.1. und 1.2. abgeleitet werden.

1.1. Innere Standsicherheit

Betreffend die innere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Deponiekörpers selbst, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:

  • StrichaufzählungBöschungsbruchsicherheit für Bau- und Endzustand gemäß ÖNORM B 4433 „Erd- und Grundbau; Böschungsbruchberechnung“, ausgegeben am 1. Dezember 1987, einschließlich Nachweis bei versagender Basisentwässerung (η > 1,3);
  • StrichaufzählungSicherheit gegen Spreizdruckversagen ((η > 2);
  • StrichaufzählungStabilität der Deponiebasisdichtung (mineralische Dichtungsschichten, Kunststoffdichtungsbahnen) bei geneigter Aufstandsfläche;
  • StrichaufzählungStabilität des Basisentwässerungssystems (Flächendrainung, Sickerwasserleitungen und -schächte);
  • StrichaufzählungStabilität der Deponieoberflächenabdeckung (Ausgleichsschicht, Gasdrainschicht, Oberflächendichtung, Oberflächenentwässerung, Rekultivierungsschicht);
  • StrichaufzählungVerformungen des Deponiekörpers.

1.2. Äußere Standsicherheit

Betreffend die äußere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Systems Deponiekörper und Untergrund, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:

  • StrichaufzählungGeländebruchuntersuchung gemäß ÖNORM B 4433 „Erd- und Grundbau; Böschungsbruchberechnung“, ausgegeben am 1. Dezember 1987, einschließlich Geländebruch unter dem Böschungsfuß (η > 1,3);
  • StrichaufzählungVerformungen des Untergrundes (Setzungsberechnungen).

1.3. Deponierohplanum

Beim Deponierohplanum, ausgenommen Böschungsneigungen steiler 1:2, sind für nachstehend genannte Böden gemäß ÖNORM B 4401-3 „Erd- und Grundbau; Erkundung durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben; Protokollierung“, ausgegeben am 1. November 1985, folgende Werte für den Verdichtungsgrad oder die Verformbarkeit nachzuweisen:

Böden

(nach ÖNORM EN ISO 22475B 4400-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen –Geotechnik, Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung (ISO 22475-1:2006)Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Böden“, ausgegeben am 115. Dezember 2006März 2010)

Verdichtungsgrad

(Proctordichte gemäß ÖNORM B 4418 „Geotechnik – Durchführung von Proctorversuchen im Erdbau“, ausgegeben am 1. Jänner 2007)

Verformbarkeit (Verformungsmodul gemäß Lastplattenversuch nach ÖNORM B 4417 „Erd- und Grundbau; Untersuchung von Böden; Lastplattenversuch“, ausgegeben am 1. Dezember 1979) 1)

grobkörnige Böden

Dpr ≥100%

Ev1 ≥30 MN/m2

gemischtkörnige Böden

Dpr ≥98%

Ev1 ≥15 MN/m2

feinkörnige Böden

Dpr ≥95%

Ev1 ≥7,5 MN/m2

1) Gleichwertige andere, dem Stand der Technik entsprechende Untersuchungsmethoden sind zulässig (zB dynamische Lastplattenversuche)

2. DEPONIEBASISDICHTUNGSSYSTEM

2.1. Mineralische Dichtungsschichten
  1. a)Litera a

Stand vor dem 31.05.2014

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.05.2014

1. STANDSICHERHEIT

Standsicherheitsnachweise sind sowohl betreffend die innere als auch die äußere Standsicherheit zu führen. Diesbezügliche Vorgaben können in Abhängigkeit des Projektes aus den demonstrativen Aufzählungen der Kapitel 1.1. und 1.2. abgeleitet werden.

1.1. Innere Standsicherheit

Betreffend die innere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Deponiekörpers selbst, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:

  • StrichaufzählungBöschungsbruchsicherheit für Bau- und Endzustand gemäß ÖNORM B 4433 „Erd- und Grundbau; Böschungsbruchberechnung“, ausgegeben am 1. Dezember 1987, einschließlich Nachweis bei versagender Basisentwässerung (η > 1,3);
  • StrichaufzählungSicherheit gegen Spreizdruckversagen ((η > 2);
  • StrichaufzählungStabilität der Deponiebasisdichtung (mineralische Dichtungsschichten, Kunststoffdichtungsbahnen) bei geneigter Aufstandsfläche;
  • StrichaufzählungStabilität des Basisentwässerungssystems (Flächendrainung, Sickerwasserleitungen und -schächte);
  • StrichaufzählungStabilität der Deponieoberflächenabdeckung (Ausgleichsschicht, Gasdrainschicht, Oberflächendichtung, Oberflächenentwässerung, Rekultivierungsschicht);
  • StrichaufzählungVerformungen des Deponiekörpers.

1.2. Äußere Standsicherheit

Betreffend die äußere Standsicherheit, definiert als Sicherheit gegen ein Versagen des Systems Deponiekörper und Untergrund, können unter anderem folgende Nachweise erforderlich sein:

  • StrichaufzählungGeländebruchuntersuchung gemäß ÖNORM B 4433 „Erd- und Grundbau; Böschungsbruchberechnung“, ausgegeben am 1. Dezember 1987, einschließlich Geländebruch unter dem Böschungsfuß (η > 1,3);
  • StrichaufzählungVerformungen des Untergrundes (Setzungsberechnungen).

1.3. Deponierohplanum

Beim Deponierohplanum, ausgenommen Böschungsneigungen steiler 1:2, sind für nachstehend genannte Böden gemäß ÖNORM B 4401-3 „Erd- und Grundbau; Erkundung durch Schürfe und Bohrungen sowie Entnahme von Proben; Protokollierung“, ausgegeben am 1. November 1985, folgende Werte für den Verdichtungsgrad oder die Verformbarkeit nachzuweisen:

Böden

(nach ÖNORM EN ISO 22475B 4400-1 „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen –Geotechnik, Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung (ISO 22475-1:2006)Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Böden“, ausgegeben am 115. Dezember 2006März 2010)

Verdichtungsgrad

(Proctordichte gemäß ÖNORM B 4418 „Geotechnik – Durchführung von Proctorversuchen im Erdbau“, ausgegeben am 1. Jänner 2007)

Verformbarkeit (Verformungsmodul gemäß Lastplattenversuch nach ÖNORM B 4417 „Erd- und Grundbau; Untersuchung von Böden; Lastplattenversuch“, ausgegeben am 1. Dezember 1979) 1)

grobkörnige Böden

Dpr ≥100%

Ev1 ≥30 MN/m2

gemischtkörnige Böden

Dpr ≥98%

Ev1 ≥15 MN/m2

feinkörnige Böden

Dpr ≥95%

Ev1 ≥7,5 MN/m2

1) Gleichwertige andere, dem Stand der Technik entsprechende Untersuchungsmethoden sind zulässig (zB dynamische Lastplattenversuche)

2. DEPONIEBASISDICHTUNGSSYSTEM

2.1. Mineralische Dichtungsschichten
  1. a)Litera a

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten