Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Die Anmeldung zum Onlineverfahren-Digitalsteuer erfolgt über ein hiefür auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) zur Verfügung gestelltes Webformular. Der Onlinewerbeleister hat bekanntzugeben:
1.Ziffer einsName bzw. Firmenbezeichnung
2.Ziffer 2Adresse
3.Ziffer 3E-Mailadresse
(2)Absatz 2,Dem Anmeldeformular sind folgende Dokumente in elektronischer Form anzuschließen:
1.Ziffer einsein Firmenbuchauszug oder ein vergleichbarer Nachweis über die Registrierung im Sitzstaat
2.Ziffer 2ein Nachweis über die Identität der die Anmeldung durchführenden Person
3.Ziffer 3ein Nachweis der Vertretungsbefugnis der die Anmeldung durchführenden Person
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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