§ 17 DevG

DevG - Devisengesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024

(1) Mit In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über die Devisenbewirtschaftung (Devisengesetz), BGBl. Nr. 162/1946, außer Kraft.

(2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 36/2010)

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 36/2010)

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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