§ 75a ChemG 1996 Beschwerde

ChemG 1996 - Chemikaliengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

In den Angelegenheiten dieses Bundesgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen hat über Beschwerden gegen Bescheide der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wegen Rechtswidrigkeit und über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie das Verwaltungsgericht zu entscheiden.

In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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