Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Die Umsetzung der CBAM-VO erfolgt schrittweise in zwei aufeinanderfolgenden Phasen:
1.Ziffer einsdie „Übergangsphase“ definiert den Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 und
2.Ziffer 2die „Bepreisungsphase“ den Zeitraum ab 1. Jänner 2026.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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