§ 4 CBAM-VG 2023 Phasenweise Einführung

CBAM-VG 2023 - CBAM-Vollzugsgesetz 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Die Umsetzung der CBAM-VO erfolgt schrittweise in zwei aufeinanderfolgenden Phasen:

  1. 1.Ziffer einsdie „Übergangsphase“ definiert den Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 und
  2. 2.Ziffer 2die „Bepreisungsphase“ den Zeitraum ab 1. Jänner 2026.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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