§ 5 C-StudFV Inkrafttreten

C-StudFV - COVID-19-Studienförderungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Ansprüche auf Studienförderungsmaßnahmen ab dem Sommersemester 2020 anzuwenden.

In Kraft seit 23.04.2020 bis 31.12.9999
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