§ 81f BWG

BWG - Bankwesengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.12.2024

Unbeschadet des § 81k (Lex rei sitae) gilt für Transaktionen im Rahmen eines geregelten Marktes ausschließlich das Recht, das auf derartige Transaktionen anwendbar ist (geregelte Märkte).

In Kraft seit 05.05.2004 bis 31.12.9999
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