§ 4 Bundes-LärmG Bewertungsmethoden und Lärmindizes

Bundes-LärmG - Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Für die Ermittlung der Lärmindizes Lden und Lnight sind einschlägige Beschreibungen und Gleichungen heranzuziehen, wobei ein Kalendertag in die Zeitabschnitte Tag, Abend und Nacht einzuteilen ist. Die nähere Festlegung der Bewertungsmethoden und Lärmindizes hat durch Verordnung gemäß § 11 zu erfolgen. Die ermittelten Lärmindizes sind bei der Ausarbeitung und Überprüfung von strategischen Umgebungslärmkarten und strategischen Teil-Umgebungslärmkarten zu verwenden. Für die Ermittlung der Lärmindizes Lden und Lnight sind einschlägige Beschreibungen und Gleichungen heranzuziehen, wobei ein Kalendertag in die Zeitabschnitte Tag, Abend und Nacht einzuteilen ist. Die nähere Festlegung der Bewertungsmethoden und Lärmindizes hat durch Verordnung gemäß Paragraph 11, zu erfolgen. Die ermittelten Lärmindizes sind bei der Ausarbeitung und Überprüfung von strategischen Umgebungslärmkarten und strategischen Teil-Umgebungslärmkarten zu verwenden.

In Kraft seit 05.07.2005 bis 31.12.9999
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