§ 14 Bundes-LärmG Umsetzungshinweis

Bundes-LärmG - Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12 und die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ABl. Nr. L 197 vom 21.07.2001 S. 30 umgesetzt. Durch dieses Bundesgesetz werden die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt Nummer L 189 vom 18.07.2002 Seite 12 und die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Amtsblatt Nummer L 197 vom 21.07.2001 Seite 30 umgesetzt.

In Kraft seit 05.07.2005 bis 31.12.9999
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