§ 122c BSVG (weggefallen)

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.11.2024
§ 122c BSVG (weggefallen) seit 01.07.2000 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2000 bis 31.12.9999
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