§ 48f BRWO 1974 Auflösung

BRWO 1974 - Betriebsrats-Wahlordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.05.2024

Für die Auflösung der Konzernvertretung gelten die § 48a sowie §§ 48c und 48d sinngemäß.

In Kraft seit 01.12.1993 bis 31.12.9999
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