§ 5 BRIS-UmsV

BRIS-UmsV - BRIS-Umsetzungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2017 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 497/2022 treten mit 1. Dezember 2022 in Kraft.Die Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 497 aus 2022, treten mit 1. Dezember 2022 in Kraft.
In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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