Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Europäische Kennung der im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger besteht aus 16 Zeichen und setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
1.Ziffer einsdem Kürzel „ATBRA“ (für „Business Register Austria“), gefolgt von einem Punkt;
2.Ziffer 2der Firmenbuchnummer (sechsstellig, ohne Prüfzeichen), gefolgt von einem Bindestrich;
3.Ziffer 3einer dreistelligen Zahl, die wie folgt lautet:
a)Litera abei der Hauptniederlassung eines Rechtsträgers „000“;
b)Litera bbei der einzigen oder der ersten Zweigniederlassung eines Rechtsträgers „001“;
c)Litera cbei weiteren Zweigniederlassungen desselben Rechtsträgers jeweils die nächste fortlaufende Zahl („002“ etc.).
In Kraft seit 01.06.2017 bis 31.12.9999
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