§ 17 BMG Zuständigkeitsänderungen

BMG - Bundesministeriengesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.

In Kraft seit 01.03.2014 bis 31.12.9999
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