Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
Soweit ein Bundesminister einen Staatssekretär mit der Besorgung bestimmter Geschäfte betraut hat, ist der Staatssekretär berechtigt, Weisungen zu erteilen.
In Kraft seit 21.02.1986 bis 31.12.9999
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