§ 38 BiBuG 2014 Andere Tätigkeiten

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Berufsberechtigte sind berechtigt, auch andere Tätigkeiten selbständig oder unselbständig auszuüben.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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