§ 17 BIBO Inkrafttreten

BIBO - Bestandsspezifische Impfstoffe - Betriebsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

§ 2 Z 1 und 4, § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 4 in der Fassung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Paragraph 2, Ziffer eins und 4, Paragraph 4, Absatz 3 und Paragraph 5, Absatz 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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