Anl. 1 Bgld. MSG

Bgld. MSG - Burgenländisches Mindestsicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

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INTEGRATIONSVEREINBARUNG

Sie haben als Antragsteller bzw. mitunterstütze Person Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beantragt. Wir erwarten daher von Ihnen die aktive Mitarbeit im Rahmen der Integration. In Österreich leben Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte seit Jahrhunderten friedlich zusammen. Das ist durch Gesetz gesichert und den Menschen wichtig. Das Land Burgenland möchte Sie über diese Grundregeln des Zusammenlebens informieren. Weiters möchten wir Ihnen vermitteln, welche Integrationsmaßnahmen von Menschen in Österreich erwartet werden, um soziale Sicherheit und ein positives Zusammenleben zu sichern.

 

Wichtige Grundregeln des Zusammenlebens:

Österreich ist eine Demokratie. Die Gesetze entstehen durch Diskussion und Abstimmung auf Basis von Regeln. Sie werden von Vertreterinnen und Vertretern des Volkes gemacht.

Das Gesetz verbietet jegliche körperliche und psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder und Frauen. Das gilt im öffentlichen und im privaten Bereich und gegenüber allen Menschen.

Der Staat handelt nach den demokratisch vereinbarten Gesetzen, welche auch von allen Religionen einzuhalten sind.

Jeder Mensch kann in Österreich das eigene Leben (Glauben, Tradition, Interessen, Sexualität) selbst gestalten. Er darf dabei aber nicht gegen die Gesetze verstoßen und auch nicht in das Recht auf Gestaltungsfreiheit des eigenen Lebens der anderen Menschen eingreifen.

Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte; beide bestimmen selbst über alle Aspekte ihres Lebens.

Es bestehen Kindergarten- und Schulpflicht für Mädchen und Buben.

 

Integration:

Integrationsmaßnahmen sind die Basis dafür, dass Menschen in Österreich für sich und ihre Familie sorgen sowie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Alle Menschen, die in Österreich bleiben können, haben folgende Integrationsleistungen zu erfüllen:

Erlernen der Deutschen Sprache - Verpflichtender Besuch von Deutschkursen.

Aneignen von Kenntnissen über die Grundwerte unserer Gesellschaft durch Besuch von Werte- und Orientierungskursen.

Ergreifung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die soziale Stabilisierung zu verbessern (Arbeitstraining, Bewerbungstraining, usw..)

Erwerb von Qualifikationen, die auf eine Erwerbstätigkeit abzielen sowie Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit.

 

Der Verstoß gegen Gesetze sowie die Verweigerung von Integrationsmaßnahmen ziehen Sanktionen nach sich. Diese können Leistungskürzungen oder Strafen sein.

 

Ich nehme die Information über die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in Österreich zur Kenntnis und akzeptiere diese Regeln.

 

 

 

 

 

 

 

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Datum Eigenhändige Unterschrift

des Antragstellers

In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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