§ 15 Bgld. KehrG 2006 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. KehrG 2006 - Burgenländisches Kehrgesetz 2006

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 31. März 2005 über das Reinigen, Überprüfen und Kehren von Feuerungsanlagen (Kehrgesetz), LGBl. Nr. 46/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2006, außer Kraft.

(3) § 14 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 3 Abs. 1, §§ 8, 9, 9a, 9b, 9c und 14 Abs. 1 bis 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 15 Bgld. KehrG 2006


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 Bgld. KehrG 2006 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 15 Bgld. KehrG 2006


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 15 Bgld. KehrG 2006


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 15 Bgld. KehrG 2006 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 14 Bgld. KehrG 2006
Burgenländisches Kehrgesetz 2006 (Bgld. KehrG 2006) Fundstelle