§ 25 Bgld. ISUG Abgabenbefreiung

Bgld. ISUG - Burgenländisches IPPC-Anlagen-, SEVESO III-Betriebe- und Umweltinformationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Begehren auf Mitteilungen und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Landesgesetz unterliegen nicht der Pflicht zur Entrichtung von Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben.

In Kraft seit 01.03.2007 bis 31.12.9999
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