Burgenländische Gemeinde-Datenschutzverordnung (Bgld. G-DSVO) Fundstelle

Bgld. G-DSVO - Burgenländische Gemeinde-Datenschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Jänner 1991 betreffend den Datenschutz im Bereich der Gemeindeverwaltung sowie die Festsetzung eines Kostenersatzes für die Erteilung von Auskünften nach dem Datenschutzgesetz (Burgenländische Gemeinde-Datenschutzverordnung - Bgld. G-DSVO)

StF: LGBl. Nr. 25/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 11 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 565/1978 in der Fassung BGBl. Nr. 370/1986, wird verordnet:

In Kraft seit 07.02.1991 bis 31.12.9999
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