Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz (Bgld. EU-BA-G) Fundstelle

Bgld. EU-BA-G - Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)

LGBl. Nr. 51/2018 (XXI. Gp. RV 1385 AB 1423) [CELEX Nr. 32016L0801]

LGBl. Nr. 25/2021 (XXII. Gp. RV 572 AB 632) [CELEX Nr. 32018L0958]

I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

II. Abschnitt
Einheitlicher Ansprechpartner

§ 2

Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner

§ 3

Informationspflichten des einheitlichen Ansprechpartners

§ 4

Unterstützung des einheitlichen Ansprechpartners

§ 5

Informationspflichten der Behörden

§ 6

Elektronisches Verfahren

§ 7

Vorlage von Originaldokumenten oder von beglaubigten Kopien

III. Abschnitt
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 8

Verwaltungszusammenarbeit

§ 9

Vorwarnmechanismus

§ 10

Abwicklung

§ 11

Verbindungsstelle

IIIa. Abschnitt
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Erlassung neuer Berufsreglementierungen

§ 11a

Gegenstand

§ 11b

Zuständigkeit, Veranlassung der Durchführung

§ 11c

Inhalt, Form

§ 11d

Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

§ 11e

Verhältnismäßigkeit

§ 11f

Öffentliche Konsultation, Mitwirkung von Interessenträgern

§ 11g

Eigener Wirkungsbereich

IV. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 12

Zuständigkeiten

§ 13

Verweise

§ 14

Umsetzungshinweise

§ 15

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In Kraft seit 27.04.2021 bis 31.12.9999
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