§ 10 Bgld. EU-BA-G Abwicklung

Bgld. EU-BA-G - Burgenländisches EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Informationsaustausch zwischen der Behörde und den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach diesem Abschnitt hat über das EU-Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“), ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/67/EU, ABl. Nr. L 159 vom 28.05.2014 S. 1, zu erfolgen.

In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
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