§ 4 Bgld. ElWG 2006 Grundsätze beim Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

Bgld. ElWG 2006 - Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

Elektrizitätsunternehmen haben als kundinnen- bzw. kunden- sowie wettbewerbsorientierte Anbieter von Energiedienstleistungen nach den Grundsätzen einer kostengünstigen, sicheren, umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu verankern.

In Kraft seit 06.12.2006 bis 31.12.9999
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