§ 24 Bgld. BO 2002 § 24

Bgld. BO 2002 - Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Übertretungen von Bestimmungen dieser Verordnung sind als Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 1 Z 5 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes zu bestrafen.

In Kraft seit 12.03.2008 bis 31.12.9999
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