§ 24 Bgld. BO 2002 § 24

Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2008 bis 31.12.9999

Übertretungen von Bestimmungen dieser Verordnung sind als Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 1 Z 6 5 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes zu bestrafen.

Stand vor dem 11.03.2008

In Kraft vom 01.09.2002 bis 11.03.2008

Übertretungen von Bestimmungen dieser Verordnung sind als Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 1 Z 6 5 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes zu bestrafen.

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