§ 5a Bgld. AbgG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Bgld. AbgG - Burgenländisches Abgabengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde, mit Ausnahme jener der Vollstreckung, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 22.11.2023 bis 31.12.9999
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