Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024
(Anm.: entfallen auf Grund LGBl. Nr. 99/1992)
In Kraft seit 01.03.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 BGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 BGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 BGG