Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2026 werden im Personalplan 2026 festgelegt (Anlage IV). Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2026 werden im Personalplan 2026 festgelegt (Anlage römisch vier).
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