Anl. 1 BFG 2020 Allgemeine Hinweise

BFG 2020 - Bundesfinanzgesetz 2020

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

(Anm.: Allgemeine Hinweise, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2020 als PDF dokumentiertAnmerkung, Allgemeine Hinweise, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2020 als PDF dokumentiert

Art. 7 Abs. 4 der Novelle BGBl. I Nr. 148/2021 lautet: „Soweit in Bundesgesetzen auf den Begriff „Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 an dessen Stelle der Begriff „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Artikel 7, Absatz 4, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2021, lautet: „Soweit in Bundesgesetzen auf den Begriff „Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 an dessen Stelle der Begriff „Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“ in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)

In Kraft seit 01.12.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 BFG 2020


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 BFG 2020 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 BFG 2020


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 BFG 2020


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 BFG 2020 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 2 BFG 2020