Artikel IX. (1) Tatsächliche Mehreinzahlungen gemäß Artikel V Z 3, die im laufenden Finanzjahr nicht zur Bedeckung herangezogen wurden, sind jedenfalls einer Rücklage zuzuführen; § 55 Abs. 1 BHG 2013 ist nicht anzuwenden.Artikel römisch neun. (1) Tatsächliche Mehreinzahlungen gemäß Artikel römisch fünf Ziffer 3,, die im laufenden Finanzjahr nicht zur Bedeckung herangezogen wurden, sind jedenfalls einer Rücklage zuzuführen; Paragraph 55, Absatz eins, BHG 2013 ist nicht anzuwenden.
a)Litera a in allen Untergliederungen Auszahlungseinsparungen bei Dienstgeberbeiträgen gemäß dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz in der Fassung des Artikel 52 Z 1 und Z 3 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35/2012;allen Untergliederungen Auszahlungseinsparungen bei Dienstgeberbeiträgen gemäß dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz in der Fassung des Artikel 52 Ziffer eins und Ziffer 3, des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2012,;
b)Litera b in allen Untergliederungen Auszahlungseinsparungen bei Pensionsbeiträgen (Dienstgeberbeiträgen) gemäß § 32 Abs. 4 Z 2 BHG 2013;allen Untergliederungen Auszahlungseinsparungen bei Pensionsbeiträgen (Dienstgeberbeiträgen) gemäß Paragraph 32, Absatz 4, Ziffer 2, BHG 2013;
c)Litera c den Betrag von 3 Millionen Euro übersteigende Mehreinzahlungen beim Konto 8810.008 in der UG 13 (Bußgelder nach dem Kartellrecht);
d)Litera d in der Untergliederung 16 alle nicht zweckgebundenen Mehreinzahlungen;
e)Litera e Auszahlungseinsparungen und Mehreinzahlungen bei allen Budgetpositionen der Untergliederung 22;
f)Litera f Auszahlungseinsparungen bei allen Budgetpositionen des Detailbudgets 24.02.01;
g)Litera g Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 25.02.01.8530.145 (Rückzahlungen des Reservefonds);
h)Litera h Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 41.02.07.8297.000 (Erlöse aus Frequenzversteigerungen);
i)Litera i Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 42.01.02 (Beteiligungen);
j)Litera j Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 43.01.04.8030.000 (Versteigerung von Emissionszertifikaten);
k)Litera k Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 43.01.07.8297.000 (Erträge aus öffentlichen Rechten);
l)Litera l Mehreinzahlungen bei der Budgetposition 51.01.04.8835.100 (Kostenersätze der EU (Dienstreisen)).
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