Art. 13 BFG 2011 Inkrafttreten und Geltungsdauer

BFG 2011 - Bundesfinanzgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Artikel XIII. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011.Artikel römisch dreizehn. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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