Artikel XI. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2011 werden im Personalplan 2011 festgelegt (Anlage IV).Artikel römisch elf. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2011 werden im Personalplan 2011 festgelegt (Anlage römisch vier).
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