Artikel XI. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2010 werden im Personalplan 2010 festgelegt (Anlage IV).Artikel römisch elf. Die Regelungen über die höchstzulässige Personalkapazität und die Personalbewirtschaftung des Bundes für das Jahr 2010 werden im Personalplan 2010 festgelegt (Anlage römisch vier).
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